§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
Die Betriebsvereinbarungsparteien sind zur einseitigen Abänderung der Pensionszusagen in einer Betriebsvereinbarung oder zum Eingriff in bereits begründete Pensionsansprüche der ausgeschiedenen Beschäftigten nicht legitimiert.
OGH 23.05.2001, 9 ObA 69/01i