§ 9 Abs. 7 VStG; § 24 VStG; § 8 VStG; Art 18 B-VG; Art 6 MRK
Der Autor bespricht eine Entscheidung des VwGH, in der dieser die Parteistellung einer juristischen Person im Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Organwalter bejahte und erläutert, dass sich das Erfordernis einer Parteistellung auch aus der normierten Solidarhaftung für allfällige über das Organ verhängte Geldstrafen ableiten lässt.