ܧ 4 Abs. 2 Z 3 AÜG; § 3 Abs. 3 ASVG; § 35 Abs. 1 ASVG
Sofern eine österreichische GmbH als Überlasserin von ungarischen Arbeitskräften fungiert, liegt eine Beschäftigung in Österreich vor, die der Zugrundelegung des § 3 Abs. 3 Satz 2 ASVG entgegensteht.
VwGH 30.05.2001, 96/08/0080, 0081-7