Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf Schutzbestimmungen im KJBG, die in Anlehnung an die EU-Jugendarbeitsschutz-RL u.a. auch Gefahrenevaluierung, die Unterweisungspflicht des Dienstgebers sowie verpflichtende Jugendlichenuntersuchungen vorsehen. Stärker beschreibt diese drei Bereiche und die darin normierten Handlungspflichten näher, beleuchtet das Verhältnis zum ASchG und weist auf die maßgeblichen Sanktionsbestimmungen hin.