Zusammenfassung: Höfle verweist auf richtungweisende Entscheidungen oder Beiträge in anderen Zeitschriften.
Rechtsgrundlagen: § 33 EStG; § 109a EStG
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Zusammenfassung: Höfle verweist auf richtungweisende Entscheidungen oder Beiträge in anderen Zeitschriften.
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