§ 133 Abs. 2 ASVG; § 1 RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen
Die Übernahme der Zusatzkosten, die bei der Abholung eines Medikaments während der Sperrfrist einer Apotheke anfallen, durch die Krankenversicherung setzt den ärztlichen Vermerk "expeditio nocturna" auf dem Rezept voraus.