§ 6 KV für Expeditarbeiter, Redaktionsgehilfen und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger
Der OGH konkretisiert, welche Ansprüche Expeditarbeiter, Redaktionsgehilfen und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger einer auch an Sonntagen erscheinenden Zeitung für die Sonntagsarbeit geltend machen können.