§ 290 EO; § 291 Abs. 1 Z 4 EO
Der Autor informiert über eine Entscheidung des OGH, in der klargestellt wird, dass die Kostenersatzleistung für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung mit ehemaligen Beschäftigten nicht nach § 291 Abs. 1 Z 4 EO exekutiert werden kann.