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Pensionsversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 421 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die Berechnungsbestimmungen des § 261 b Abs. 1 und 2 ASVG beziehen sich auf Kalendermonate und nicht Versicherungsmonate.

Rechtsgrundlagen: § 261b Abs. 1 ASVG; § 261 Abs. 2 ASVG

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