Zusammenfassung: Die Autorin informiert über die Umgestaltung des AMFG durch des Konjunkturbelebungsgesetz 2002 und nimmt zur Auslegung des Begriffs der Arbeitsvermittlung Stellung. weiters weist sie auf eine Erweiterung des Kreises der vermittlungslegitimierten Einrichtungen hin.
Rechtsgrundlagen: § 1 AMFG; § 2 Abs. 1 AMFG; § 9 AMFG; § 4 Abs. 3 AMFG