Zusammenfassung: Die ohne Vorliegen einer ärztlichen Anordnung zur Geltung gebrachte Arbeitsverweigerung rechtfertigt die Entlassung des Arbeitnehmers.
Rechtsgrundlagen: § 82 lit. f GewO
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Zusammenfassung: Die ohne Vorliegen einer ärztlichen Anordnung zur Geltung gebrachte Arbeitsverweigerung rechtfertigt die Entlassung des Arbeitnehmers.
Rechtsgrundlagen: § 82 lit. f GewO
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