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Arbeitskräfteüberlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 387 - 388 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die Auslegung des Begriffs der Ortsüblichkeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen am Betriebsstandort des Überlassungsunternehmens.

Rechtsgrundlagen: ܧ 10 Abs. 1 AÜG

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