§ 82 lit f GewO
Die Auferlegung einer Mindestarbeitsleistung stellt eine unzulässige Abwälzung des Unternehmerrisikos auf den Arbeitnehmer dar. Die Missachtung der (unzulässigen) dienstlichen Anweisung zur Übernachtung im Fahrzeug im Fall der Nichterfüllbarkeit der Mindestarbeitsvorgabe ist kein Entlassungsgrund.