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Zur Entlassung von Arbeitnehmern

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2001, 244 Heft 8 v. 1.8.2001

§ 27 Z 1 AngG

Aus der Inanspruchnahme einer angemessenen Überlegungs- und Nachprüfungsfrist durch den Arbeitgeber kann kein Verzicht auf die Geltendmachung des Entlassungsrechts abgeleitet werden, wenn eine klärende Unterredung mit dem Arbeitnehmer bei der erstmöglichen Gelegenheit erfolgt.

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