§ 40 Abs 7 KGG
Der OGH erläutert, dass auch bei einem pflege- bzw. krankheitsbedingten Arbeitsunfall das durchschnittliche Monatseinkommen des gesamten Jahres für die Bemessung des Karenzgeldanspruchs einer selbständig Erwerbstätigen zugrunde zu legen ist. Die diesbezügliche Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen begründet nach Ansicht des OGH keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.