§ 27 Z 1 AngG
Der OGH nimmt zur Auslegung von Entlassungserklärungen und zur Zulässigkeit der Nachreichung von Entlassungsgründen Stellung. Weiters führt er aus, dass die Nutzung eines Softwareprogramms des Arbeitgebers für eine dritte Person die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt. Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf Werkvertragsbasis schließe dabei die Bejahung einer Vertrauensunwürdigkeit nicht aus.