§ 97 Abs 1 Z 18a ArbVG
Unvorhersehbare Modifikationen bei einer Betriebspensionsleistung, die eine Verminderung der betrieblichen Zuschüsse im Ausmaß bis zu 35 % zur Folge haben ,erfordern die Implementierung einer Übergangsregelung.
OGH 06.09.2000, 9 ObA 106/00d