§ 45 Abs 1 des Gesetzes über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien; 3 45 Abs 2 Z 2 VBO
Der OGH erläutert, ob die Begehung eines Eigentumsdelikts die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigt und führt aus, dass die Entwendung einer vorbereiteten Patientenmahlzeit ungeachtet einer gegenteiligen Dienstanordnung und Verwarnung als Vertrauensbruch nach § 45 Abs 2 Z 2 VBO zu qualifizieren ist.