§ 67 Abs 6 EStG; § 67 Abs 8 EStG
Höfle nimmt kritisch zu einer Entscheidung des VwGH Stellung, in der dieser ausführte, dass Pensionsabfindungen aufgrund des Kausalzusammenhangs zur Auflösung eines Dienstverhältnisses bei Beendigungen bis 31.12.2000 keiner Kommunalsteuerpflicht unterliegen.