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Dienstnehmerhaftung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 197 Heft 6 v. 1.6.2001

§ 4 Abs 2 DHG

Sofern der Dienstnehmer nicht in die Ersatzleistung des Arbeitgebers an die geschädigte dritte Person einwilligte, kann der Arbeitgeber keine Regressansprüche geltend machen.

OGH 23.10.2000, 8 ObA 95/00d

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