§ 4 Abs 2 DHG
Sofern der Dienstnehmer nicht in die Ersatzleistung des Arbeitgebers an die geschädigte dritte Person einwilligte, kann der Arbeitgeber keine Regressansprüche geltend machen.
OGH 23.10.2000, 8 ObA 95/00d
§ 4 Abs 2 DHG
Sofern der Dienstnehmer nicht in die Ersatzleistung des Arbeitgebers an die geschädigte dritte Person einwilligte, kann der Arbeitgeber keine Regressansprüche geltend machen.
OGH 23.10.2000, 8 ObA 95/00d