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Entlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 164 Heft 5 v. 1.5.2001

§ 27 Z 1 AngG

Bei Offenkundigkeit der Pflichtverletzung muss vor der Entlassung keine Ermahnung ausgesprochen werden. Das Vier-Augen-Prinzip kann keine wechselseitige Entlastung von der Verantwortung bewirken.

OGH 28.09.1000, 8 ObA 109/00p

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