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Pensionsversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 168 Heft 5 v. 1.5.2001

§ 33 Abs 7 KVI; § 253b ASVG; § 270 ASVG

Eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer steht einer Alterspension aus der Sozialversicherung iSd § 33 Abs 7 KVI gleich.

OGH 08.11.2000, 9 ObA 197/00m

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