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Berufsschutz im Pensionsrecht

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzWolfgang MüllerASoK 2001, 106 - 110 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Berufsschutz bei der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension. Für die Berufsgruppe der Arbeiter skizziert der Verfasser dabei die Rechtslage für den Fall des Vorliegens eines erlernten, angelernten oder ungelernten Berufes.

Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 ASVG; § 273 ASVG; § 133 GSVG

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