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Allgemeiner Kündigungsschutz

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 130 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 105 Abs 1 ArbVG

Die Information des richtigen Betriebsrates hat die Rechtsgültigkeit der nachfolgenden Kündigung zur Folge; ein Rechtsirrtum des Betriebsrats steht dieser Rechtsgültigkeit nicht entgegen.

OGH 26.04.2000, 9 ObA 24/00w

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