Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit den Lohnansprüchen von überlassenen Arbeitnehmern auseinander und prüft, ob einer überlassenen Arbeitskraft die Mindestsätze des Kollektivvertrags des Beschäftigerunternehmens oder das ortsübliche Entgelt zusteht. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu den Lohnansprüchen während der so genannten Stehzeiten Stellung und beschreibt die Rechtslage bei Nichtvorliegen eines Kollektivvertrags. Erwägungen zur Anwendbarkeit der Verjährungs- und Verfallsklauseln der Beschäftigerkollektivvertrags runden den Beitrag schließlich ab.