Zusammenfassung: Grundlage dieses Beitrags bilden am 1.1.2001 in Kraft getretene Bestimmungen, die die Erweiterung der Saisonarbeitsverhältnisse im Hotel- und Gastgewerbe und damit eine Reduktion der Arbeitslosenzeiten der Saisonarbeitskräfte bezwecken. Die Autorin beschreibt die "Formen" der Saisonverlängerung durch die Ausgleichung von Überstunden oder durch die Konsumation von Urlaubsansprüchen und nimmt zur entsprechenden Regelung im Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe Stellung.