Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit der Bestimmung des § 16 Abs 5 AlVG auseinander, die den Bundesminister für Arbeit und wirtschaft zur Anordnung eines 14-tägigen Ruhens des Arbeitslosengeldes im Hotel- und Gastronomiebereich legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 AlVG