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Pensionsversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 36 - 37 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 122c BSVG

Das unterschiedliche Anfallsalter für Frauen und Männer für eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit begründet eine Diskriminierung nach dem Geschlecht; maßgeblich ist daher nur die Vollendung des 55. Lebensjahres am Stichtag.

OGH 11.07.2000, 10 ObS 190/00i

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