§ 863 ABGB
Die jahrelange Abrechnung variabler Entgeltbestandteile im Monat ihres Anfalls begründet eine Betriebsübung, die eine einseitige "nderung nicht erlaubt. Die Zahlungen sind als Akontozahlungen zu qualifizieren.
OGH 28.06.2000, 9 ObA 144/00t