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Mankogeld und Sozialversicherung

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzWolfgang MüllerASoK 2001, 34 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird die Sozialversicherungspflicht für Fehlgeldentschädigungen erläutert und klargestellt, dass die Zuwendung eines Mankogeldes im unbaren Zahlungsverkehr nicht in Betracht kommt.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 3 Z 3 ASVG

Weiterführende Hinweise: Quelle: Wolfgang Müller, Sozialversicherung von A bis Z, Wien 2000, 375.

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