§ 34 ArbVG
Ein Messtrupp, der Aufträge für die ÖMV unter der Anleitung eines Truppleiters erfüllt, ist als betrieb iSd § 34 ArbVG zu qualifizieren.
OGH 29.03.2001, 8 ObA 207/00w
§ 34 ArbVG
Ein Messtrupp, der Aufträge für die ÖMV unter der Anleitung eines Truppleiters erfüllt, ist als betrieb iSd § 34 ArbVG zu qualifizieren.
OGH 29.03.2001, 8 ObA 207/00w