§ 39 AngG; § 1163 ABGB
Ein Dienstzeugnis, in dem offenkundig auf Wunsch des Dienstnehmers Abänderungen vorgenommen wurden, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.
OGH 08.03.2001, 8 ObA 217/00w
§ 39 AngG; § 1163 ABGB
Ein Dienstzeugnis, in dem offenkundig auf Wunsch des Dienstnehmers Abänderungen vorgenommen wurden, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.
OGH 08.03.2001, 8 ObA 217/00w