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Verfahren in Arbeits- und Sozialrechtssachen

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2001, 356 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 190 ZPO

Die Unterordnung einer bestimmten Tätigkeit unter einen freien Dienstvertrag durch die Finanzbehörde entfaltet für die privatrechtliche Prüfung der ordentlichen Gerichte keine Bindungswirkung.

OGH 14.02.2001, 9 ObA 22/01b

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