§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG; § 90 Abs 2 Z 1 B-KUVG
Der OGH nimmt zu den grenzen des Unfallversicherungsschutzes für Wegunfälle Stellung und erläutert, dass ein Unfall im Vorzimmer der Privatwohnung nicht vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts gedeckt ist.
OGH 03.04.2001, 10 ObS 76/01a