§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Entfernt sich eine Arbeitnehmerin mit der Einwilligung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit von ihrem Arbeitsplatz, um ein krankes Kind in ihrer Privatwohnung zu betreuen und erleidet sie auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz einen Unfall, so ist dieser Unfall nicht vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts gedeckt.