§ 27 AngG
Sofern die Androhungen der Entlassung in keinem Verhältnis zu den verwirklichten Pflichtverletzungen (im konkreten Fall regelmäßige Verspätung des Arbeitnehmers) stehen, ist eine Entlassung aufgrund begründeter Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Androhungen nicht zulässig.
OGH 15.12.1999, 9 ObA 268/99y