Zusammenfassung: Höfle nimmt zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen freien Dienstnehmern und neuen Selbständigen sowie zum Verbot der rückwirkenden Feststellung der Pflichtversicherung für freie Dienstnehmer Stellung. In diesem Zusammenhang spricht er sich bei unangemessenen Überschreitungen der Bearbeitungsfrist durch die Gebietskrankenkasse für eine analoge Anwendung des § 10 Abs 1a ASVG aus.