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Insolvenz und Insolvenzschutz

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 329 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die Bereitstellung von Barmitteln einer dritten Person an den insolventen Arbeitgeber zur Begleichung der Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer begründet keine Forderungsrechte gegen den Arbeitnehmer oder dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds, sondern nur eine Konkursforderung gegen den Gemeinschuldner.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 6a IESG idF IR"G 1994

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