§ 20 GmbHG; § 1009 ABGB
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Geschäftsführer des Arbeitgebers ist nicht als In-sich-Geschäft zu qualifizieren. Der Arbeitgeber besitzt einen Anspruch auf Herausgabe des im Besitz des Arbeitnehmers stehenden Versicherungsvertrags.