§ 1330 ABGB
Auch die Verbreitung wahrer Tatsachen kann allenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in den geschützten Interessensbereich des Betroffenen begründen.
OGH 01.12.1999, 9 ObA 234/99y
§ 1330 ABGB
Auch die Verbreitung wahrer Tatsachen kann allenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in den geschützten Interessensbereich des Betroffenen begründen.
OGH 01.12.1999, 9 ObA 234/99y