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Urlaub

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 184 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 13f Abs 1 BUAG; § 22 BUAG

Die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse trifft die Verpflichtung zur eigenständigen Prüfung der Urlaubs- und Abfertigungsansprüche von Bauarbeitern; die diesbezügliche Meldung des Arbeitgebers entfaltet keine Bindungswirkung. Die behauptete Verkürzung der Ansprüche muss gerichtlich geltend gemacht werden.

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