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Entlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 181 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 82 lit d GewO; § 1 PornG; § 268 ZPO

Die durch Fäkaldarstellungen bzw der Mitwirkung in einem Pornofilm verwirklichte Verletzung des Pornographiegesetzes sowie die durch Verbreitung der Pornofilme unter jugendlichen Mitarbeitern begangene Verletzung des Jugendschutzrechts berechtigen den Arbeitgeber unter der Voraussetzung der Vertrauensunwürdigkeit zur Entlassung des Arbeitnehmers.

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