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OGH 15.09.1999, 9 ObA 113/99d

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 111 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 82a lit a GewO

Eine potentiell zu erwartende gesundheitliche Schädigung rechtfertigt die Einstellung der Arbeitstätigkeit. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über die Gesundheitsgefährdung informieren, diese aber in diesem Zeitpunkt noch nicht Nachweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Ersatzstelle anzubieten.

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