Zusammenfassung: Die Auszahlung des Honorars in drei Teilbeträgen indiziert den Bestand eines Werkvertrags.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: Die Auszahlung des Honorars in drei Teilbeträgen indiziert den Bestand eines Werkvertrags.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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