§ 82 lit d GewO
Wiederholte Manipulationen bei der Zeiterfassung rechtfertigen die Entlassung des Arbeitnehmers. Eine vorangehende Ermahnung ist nicht erforderlich.
OGH 09.09.1999, 8 ObA 92/99h
§ 82 lit d GewO
Wiederholte Manipulationen bei der Zeiterfassung rechtfertigen die Entlassung des Arbeitnehmers. Eine vorangehende Ermahnung ist nicht erforderlich.
OGH 09.09.1999, 8 ObA 92/99h