Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen geringfügig Beschäftigte von betrieblichen Zukunftssicherungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Aufbauend auf einer Darstellung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Zukunftssicherungsmaßnahmen nimmt der Verfasser zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einstufung der geringfügigen Beschäftigung Stellung und prüft, ob die Ausschließung geringfügig Beschäftigter mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Einklang zu bringen wäre. In diesem Zusammenhang erläutert Tanzer auch, ob Beitragsleistungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer als freiwillige soziale Leistung zu qualifizieren oder aber unter den arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff zu subsumieren ist.