Zusammenfassung: Der Autor weist auf die verpflichtende Dokumentation der Anzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten in einem Verzeichnis hin.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 BEinstG; § 16 Abs 5 BEinStG; § 16 Abs 6 BEinStG; § 9 Abs 3 BEinStG
Schlagwörter: