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Oberbauer, Steuerfreier Vorteil aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei ruhenden Dienstverhältnissen? ÖStZ 2026/367

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7013/16/2026 Heft 7013 v. 2.9.2026

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind in der Unternehmenspraxis ein wichtiges Instrument der langfristigen Mitarbeiterbindung. Steuerlich wird dies durch § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG unterstützt: Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kapitalanteilen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Unternehmen ist bis zu € 3.000,- jährlich steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass ruhende Dienstverhältnisse nicht schon dem Grunde nach vom persönlichen Anwendungsbereich der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind. Weder der Wortlaut noch die historische, systematische oder teleologische Auslegung der Bestimmung verlangen eine aktive Arbeitsleistung oder einen laufenden Entgeltbezug im Zeitpunkt der Anteilsgewährung. Entscheidend ist vielmehr, dass der Vorteil durch ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis veranlasst ist und die übrigen Voraussetzungen der Begünstigung erfüllt sind. Die Frage, ob Arbeitnehmer in ruhenden Dienstverhältnissen im Rahmen der Gruppenbildung ausgeschlossen werden können, wird von Oberbauer kritisch gesehen. Gerade weil § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG die Mitarbeiterbindung und Teilhabe am Unternehmen fördern soll, wird es regelmäßig schwer zu begründen sein, aktive Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in ruhenden Dienstverhältnissen allein aufgrund des Aktivstatus als unterschiedlich zu behandelnde Gruppen anzusehen.

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