EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16b
Bau-KV: § 9
Die Steuerfreiheit des § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 bzw der kollektivvertragliche Anspruch auf pauschales Nächtigungsgeld bei mindestens 100 km entfernten Baustellen besteht nur für jene Kalendertage, an welchen eine (durchgehende) Dienstreise vorliegt und eine auswärtige Übernachtung tatsächlich stattfindet sowie nachgewiesen wird. Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn an den Wochenenden keine Übernachtungen der Mitarbeiter in den von ihnen angemieteten Quartieren stattfinden, sondern Heimreisen erfolgen, sodass Nächtigungsgelder für die am Familienwohnsitz verbrachten arbeitsfreien Tage nicht steuerfrei ausgezahlt werden können.

