DSGVO: Art 5, Art 6, Art 83 Abs 5 lit a
DSB 27. 1. 2026, 2026-0.074.279
Die Mitarbeiterin eines Unternehmens wurde vom Ex-Partner einer Kundin, der ihrer Familie bekannt ist, kontaktiert, um sich zu erkundigen, ob für den Vertrag seiner Ex-Partnerin, unter dem auch seine Rufnummer angemeldet ist, eine Möglichkeit zur Vertragsverlängerung besteht. Er gab an, seiner Ex-Partnerin ein Geschenk machen zu wollen, und beabsichtigte hierfür eine Vertragsverlängerung durchzuführen. Er war jedoch selbst kein Kunde des Unternehmens und verfügte nicht über das Kundenkennwort. Aufgrund der persönlichen Bekanntschaft ließ sich die Mitarbeiterin dazu verleiten, über den "Master Switch" - welcher die Bekanntgabe des Kundenkennworts nicht erforderte - Einsicht in das Kundenkonto der Kundin zu nehmen und gab dem Gesprächspartner die neue Telefonnummer seiner Ex-Partnerin bekannt. In der Folge erhielt die Kundin zahlreiche unerwünschte Anrufe von ihrem Ex-Partner, weshalb sie bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde wegen einer Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung erhob.

